62 Ernst Moritz Arndt. Eigenhändiger Brief mit Unterschrift.

Bonn, den letzten [30.] September 1841. Ein Doppelblatt, drei Seiten beschrieben.

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An einen ungenannten Freund, den er bittet, sich für die Rückgabe der 1820 [!] beschlagnahmten Papiere einzusetzen. – »Aus tiefer Noth schrei ich zu Dir, klingt es aus der Bibel und muß es jetzt aus meinem Herzen zu Ihnen, mein verehrter Freund, klingen. […] Ich habe meinen Freunden und Amtsgenossen gleich anfangs erklärt, daß ich nur unter der Voraussetzung völliger Ehrenwiederherstellung, wozu namentlich die Zurückgabe meiner beschlagenen und immer noch zurückgehaltenen Papiere gehöre, mich unterstehen könne, unter ihnen zu sitzen und wieder als Lehrer der Jugend aufzutreten. Nun bin ich sogar zum Rektor ernannt und soll den 18. Oktober antreten. Es brennt mir also, wie Sie sehen, die Zeit auf den fingern. Absagen kann und darf ich nicht (denn das würde gründlich trotzig und ungehorsam aussehen) bevor ich Sr. Majestät, Welchen ich vor drei Wochen um Gnädigste Entscheidung gebeten habe, gütigen Willens weiß.« – Nach den Karlsbader Beschlüssen verlor Arndt, angeklagt jedoch ohne Schuldspruch, seine Lehrerlaubnis. Erst 1840 wurde er durch durch Friedrich Wilhelm IV. rehabilitiert und lehrte ab 1841 als Rektor der Bonner Universität. – Im etwas angeschnittenen Datum hat Arndt den Monat von Oktober in September geändert.

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